ABBUC JHV 2020 - Einladung

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ABBUC JHV 2020 - Einladung

von skriegel » So 27. Sep 2020, 22:26
Hallo Bit Byter,

ich habe die Einladung zur JHV als Vorabveröffentlichung aus dem Magazin 142 (geht kommende Woche in die Post) in den Downloads bereit gestellt:

http://www.abbuc.de/mitgliedschaft/down ... -einladung

Hinweis: Auf der JHV soll meiner Meinung nach eher abgestimmt denn diskutiert werden. Daher haben vorgeschlagene Satzungsänderungen mit der Einladung veröffentlicht zu werden.

Nutzt bitte die Informationen, um Euch eine Meinung zu bilden und nicht erst bei der JHV anfangen zu müssen, Euch Gedanken zu machen.

Solltet ihr weitere Anliegen haben, über die ihr auf der JHV abstimmen lassen wollt, teilt diese bitte dem Vorstand mit und schreibt darüber hier im Forum, damit die Diskussion zur JHV soweit abgeschlossen ist, dass jeder weiß, ob er dafür oder dagegen ist.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Wolfgang » Mo 28. Sep 2020, 17:22
Ich weiß nicht, ob es einen neuen Threat zur Diskussion über die Satzungsänderungen geben wird ?
Wenn ja, dann bitte verschieben:
Zur Änderung § 1:
Vereinsregisterverordnung (VRV) § 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen. (1) Wird der Sitz eines Vereins aus dem Bezirk des Registergerichts des bisherigen Sitzes verlegt, so hat dieses unverzüglich von Amts wegen die Verlegung dem Gericht des neuen Sitzes mitzuteilen.
Das bedeutet: es fallen nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden die Notarkosten und die Gerichtskosten an!

Das sollte bei der Entscheidung berücksichtgt werden.
Gruß an alle
Wolfgang

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von pixl » Fr 9. Okt 2020, 20:42
Und ohne mich jetzt wirklich im Vereinsrecht auszukennen, aber eine schnelle Suche im Internet brachte mich zu dem Ergebnis: "Regelungen wie beispielsweise „Anschrift des Vereinsheims“ oder „jeweilige Wohnanschrift des Vorsitzenden“ sind unzulässig." (von https://www.vereinswelt.de/vereinssitz)

Auch wird dadurch natürlich ein anderes Finanzamt zuständig. Und wie ich die Leute da so kenne sind die bei Sachen aus anderen Bundesländern immer recht skeptisch :cry: Die Bearbeiter in Marl kennen den ABBUC schon jahrelang.

Vorschlag: wie wäre es denn statt mit einer Sitzverlegung mit einer Geschäftsstelle in Hamburg?

Dass allgemein die Diskussion über das Grundlegendste des Vereins (dessen Satzung) in einem geschlossenen Forum geführt wird, zu dem nicht automatisch jedes Mitglied Zutritt hat, ist zudem extrem unglücklich gelöst. Klar kann man sich freischalten lassen - es ist aber eine zusätzliche Hürde (und der Mensch ist doch ein Bequemlichkeitstier). Und wer es nur verpasst hat und erst kurz vor der JHV sich damit beschäftigt, wird wohl auch nicht mehr an der gesamten Diskussion und damit verbundenen Meinungsbildung teilnehmen können.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von DjayBee » Sa 7. Nov 2020, 10:08
In der EInladung habt ihr um Übermittlung valider E-Mail Adressen gebeten. Zumindest ich habe aber keine Rückeldung erhalten, dass die Meldung auch tatsächlich ankam und erfasst wurde.

Könnt ihr bitte einige Tage vor dem Testlauf am 13.11. - also quais jetzt :wink: - eine kurze Rundmail an alle bis zu diesem Zeitpunkt "registrierten" Mailadressen rauschicken?
Damit haben alle Gelegenheit, auf etwaige Fehler in der Übermittlung der Mailadresse zu reagieren.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Yellow_Man » Sa 7. Nov 2020, 16:21
DjayBee hat geschrieben:In der EInladung habt ihr um Übermittlung valider E-Mail Adressen gebeten. Zumindest ich habe aber keine Rückeldung erhalten, dass die Meldung auch tatsächlich ankam und erfasst wurde.


Moin, deine Mail ist angekommen. Als zweiter Vorsitzender bekomme ich das auch.
Ich habe vor ca. 2 Stunden von Sascha die Info bekommen, das er heute dabei ist alle eingegangenen Mails, einzupflegen. Es sollte dann eine Info kommen.

Viele Grüße,
Dirk

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von DjayBee » Sa 7. Nov 2020, 17:35
Super, Danke
Joachim

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von andymanone » So 8. Nov 2020, 12:29
Mal einen "blöde" Frage :):

Zum Versand des Online-Links wird doch jeweils die im "Profil" hinterlegte Email-Adresse verwendet, oder?

Also wenn dort eine aktuelle Emailadresse hinterlegt ist, muss man nicht extra nochmal eine an den
Vorstand schicken?

Gtx.,
andY

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von 8bitjunkie » Mi 11. Nov 2020, 02:03
Die Jahreshauptversammlung
muss leider verschoben werden!

Hallo liebe Bitbyter,

Leider müssen wir die für Samstag, den 14. November 2020 geplante Online-JHV erneut verschieben!
Aufgrund der seit dem 2.11.2020 geltenden verschärften Anti-Corona-Auflagen können wir den Raum,
der uns die Technik für die Online-Übertragung bereitgestellt hätte, zur Zeit nicht nutzen.
Wir hatten bis eben auf eine Ausnahmegenehmigung gehofft, die sich nun leider zerschlagen hat.
Wir werden uns nun beraten und Euch möglichst bald einen neuen Termin für die JHV nennen.

Wir werden aber am Wochenende sicherlich einen Weg finden, die Sieger der Wettbewerbe zu verkünden.

Bleibt Gesund!
Der Vorstand

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Sleepy » Mi 11. Nov 2020, 08:47
Schade...

Bei uns fällt aktuell auch quasi alles aus... selbst familieninterne Feiern (Weihnachten) finden dieses Jahr im gaaanz kleinen Kreise statt... :-/ Das einzige was - glücklicher Weise - geht ist arbeiten...

Bleibt gesund

Sleepy

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von pixl » Mi 11. Nov 2020, 10:30
Meines Erachtens wäre es aber wichtig, dies nicht nur den aktiven Leuten hier im Forum mitzuteilen, sondern alle Mitglieder darüber in Kenntnis zu setzen (vermutlich auch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert).

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von freetz » Mi 11. Nov 2020, 12:44
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, mit welchen Gründen Euch die Raumnutzung verwehrt wurde, aber die Corona-Verordnungen des Landes Nordrheinwestfalen (das müsste ja die sein, die für den ABBUC gilt, aber in den anderen Ländern gibt es gleichlautende Passagen, ich habe das gerade mit einem Verein, wo ich Schatzmeister bin, in Niedersachsen durch) bietet Vereinen ausdrücklich die Möglichkeit zu den satzungsrechtlich notwendigen Zusammenkünften:

§13 (2) 1. : "Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereine
a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durch-geführt werden können,
b) mit mehr als zwanzig, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen bezie-hungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständi-gen Behörden, wenn die Sitzung aus triftigem Grund im Monat November 2020, in Prä-senz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss,"

Falls Ihr das in einem anderen Bundesland machen wollt, lohnt sich wie gesagt auch da der Blick in die Corona-Verordnung.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Wolfgang » Mi 11. Nov 2020, 16:23
pixl hat geschrieben:Meines Erachtens wäre es aber wichtig, dies nicht nur den aktiven Leuten hier im Forum mitzuteilen, sondern alle Mitglieder darüber in Kenntnis zu setzen (vermutlich auch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert).

Guter Vorschlag!
Man könnte dazu ja die Email Liste nutzen über die der Einladungslink kommen sollte.
Wolfgang

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von 8bitjunkie » Mi 11. Nov 2020, 20:54
Wolfgang hat geschrieben:
pixl hat geschrieben:Meines Erachtens wäre es aber wichtig, dies nicht nur den aktiven Leuten hier im Forum mitzuteilen, sondern alle Mitglieder darüber in Kenntnis zu setzen (vermutlich auch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert).

Guter Vorschlag!
Man könnte dazu ja die Email Liste nutzen über die der Einladungslink kommen sollte.
Wolfgang


Wird grade vorbereitet ;-)

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von 8bitjunkie » Mi 11. Nov 2020, 20:58
freetz hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich weiß nicht, mit welchen Gründen Euch die Raumnutzung verwehrt wurde, aber die Corona-Verordnungen des Landes Nordrheinwestfalen (das müsste ja die sein, die für den ABBUC gilt, aber in den anderen Ländern gibt es gleichlautende Passagen, ich habe das gerade mit einem Verein, wo ich Schatzmeister bin, in Niedersachsen durch) bietet Vereinen ausdrücklich die Möglichkeit zu den satzungsrechtlich notwendigen Zusammenkünften:

§13 (2) 1. : "Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereine
a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durch-geführt werden können,
b) mit mehr als zwanzig, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen bezie-hungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständi-gen Behörden, wenn die Sitzung aus triftigem Grund im Monat November 2020, in Prä-senz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss,"

Falls Ihr das in einem anderen Bundesland machen wollt, lohnt sich wie gesagt auch da der Blick in die Corona-Verordnung.


Danke, freetz, aber die von Dir genannten Sachen sind in diesem Fall nicht anwendbar.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Sven » Sa 14. Nov 2020, 21:45
Hallo BitByter,

ich ging davon aus das wir alle brav zuhause sitzen und auf den Monitor, ggf. mit Webcam starren und bei Bedarf in ein Headset oder Mikrofon uns zu Wort melden können.

Müsst ihr da irgendwie persönlich als Vorstand zusammen kommen oder wie kann ich mir das vorstellen?

VG,
Sven

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von dl7ukk » So 15. Nov 2020, 07:23
Hallo Sven,

diese Frage habe ich auch schon gestellt ... :beer:

13. Nov 2020, 02:26, dl7ukk hat geschrieben:Hi,

so weit, so gut oder auch nicht.

Was ich nicht verstehe. Wenn ich Online von zu Hause mache; der Server im Rechenzentrum steht;
warum darf der Vorstand nicht auch von zu Hause Online sein und braucht extra einen Raum
für die Online-JHV :?:

Vielleicht gibt es eine Antwort darauf.


Gruß

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von pmetzen » Di 24. Nov 2020, 01:36
Das meine ich aber auch. Wozu dann noch ein extra Raum? Erschließt sich mir auch nicht. Schließlich ist es heut zu Tage ja möglich eine Art Vidseo Schalte zu führen. Dabei bleiben alle betreffende Personen zu Hause und kein Raum wird benötigt. Nur die Technik müsste dafür vorhanden sein. Was fast jeder heute hat, ist eine Webcam. Es kann so eine Videokonferenz angeschaut werden via Youtube z.B. mit Chat, Live Übertragung.

Wenn es Vereinssatzrechtlich nicht erlaubt ist, gibt es sicherlich auf Grund der Umstände Ausnahmeregelungen die beantragt werden könnten. Allerdings könnte es sein, das da ein Notar Beaufsichtigter vom Gericht her gestellt werden müsste. Wie das funktionieren soll, wüsste ich ehrlich gesagt nicht und wenn, dann mal abgesehen die Kosten, die da anfallen würden. Aber eine Möglichkeit wäre es wahrscheinlich. Die Härtefallregelung könnte zumindest den Club ermöglichen, die Kosten eines Notars zur Beaufsichtigung der JHV geltend zu machen.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von pixl » Di 24. Nov 2020, 12:26
dl7ukk hat geschrieben:
13. Nov 2020, 02:26, dl7ukk hat geschrieben:Vielleicht gibt es eine Antwort darauf.


Hm, ist ja jetzt doch auch schon wieder eine Weile her. Bislang hielt es aber wohl niemand für notwendig, hier eine weitere Information an die Mitglieder zu geben. Finde ich sehr schade! :|

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von pmetzen » So 29. Nov 2020, 17:37
Wie ich schon sagte. Wenn es Verein rechtlich nicht möglich ist, da Orts Gebunden, dann ist es der Ort des Gerichtes wo der Club eingetragen ist.

Sollte die Orts Gebundenheit aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann wäre das Gericht selber der Ort. Die Anwesenheit eines Gerichtsbeauftragten z.B. der die JHV überwacht und mit protokolliert wäre dann dieser Ort und könnte somit überall statt finden.

Re: ABBUC JHV 2020 - Einladung

von Montezuma » Mo 7. Dez 2020, 22:19
8bitjunkie hat geschrieben:Wir werden uns nun beraten und Euch möglichst bald einen neuen Termin für die JHV nennen.


Wird eine Online JHV dieses Jahr noch stattfinden oder fällt die komplett aus?
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